SPD Kreistagsfraktion spricht sich gegen das Ausführungsgesetz des Landes zum Bundesteilhabegesetz aus

Veröffentlicht am 20.03.2018 in Kreistagsfraktion

Ist ein Kind im Vorschulalter behindert oder von Behinderung bedroht, hat es einen Anspruch auf Frühförderung. Hier handelt es sich um ein niederschwelliges Angebot, das von betroffenen Kindern und deren Eltern ohne den Einsatz finanzieller Mittel in Anspruch genommen werden kann. Durch die gezielte und spezifische Förderung sollen die Entwicklungsdefizite der Kinder bis zum Eintritt in die Schule gemindert werden. Von Anbeginn an lagen die Zuständigkeiten für die frühe Förderung beim Ennepe-Ruhr-Kreis.

Das Ausführungsgesetz des Landes NRW zum Bundesteilhabegesetz sieht jetzt eine Verschiebung der Zuständigkeiten auf die Landschaftsverbände vor. Die Landesregierung begründet die Verschiebung damit, dass die Landschaftsverbände für eine einheitliche und flächendecke Erbringung der Förderleistung sorgen würden.

Wir als SPD Kreistagsfraktion lehnen diese Verschiebung ab. Die Zuständigkeit der Frühförderung

liegt von Beginn an bei den örtlichen Sozialhilfeträgern. Es hat sich ein umfangreiches Netzwerk gebildet, das Modellcharakter hat. Gemeinsam mit den Eltern arbeiten Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Fachärzte, Heilpädagogen, Psychologen, Kindertagesärzte, sozialpädiatrische und pädaudiologische Zentren an Hilfeleistungen für die betroffenen Kinder. Ziel dieser gemeinsamen Arbeit ist die optimale Förderung bis zum Eintritt in die Schule und darüber hinaus. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen den Eltern während des Förderprozesses in der Anlaufstelle als zur Verfügung. Eine schnelle Bearbeitung von Förderanträgen ist gewährleistet. Innerhalt von 2 Wochen nach Eingang der Diagnostik wird ein Förderplan erstellt.

Gerade durch das Zusammenwirken aller Förderinstrumente aus einer Hand wird die Förderung optimiert und gewährleistet eine schnelle Bearbeitung und eine passgenaue Förderung der Kinder.

Fördermaßnahmen richten sich auch an individuelle Eigenheiten einer Kommune.

Durch die geplante Übertragung der Aufgaben auf den LWL sehen wir dies nicht gewährleistet.

Die Entwicklungen der vergangenen Jahre belegen, dass sich die örtliche Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung für die Frühförderung bewährt hat. Von daher möchten wir daran festhalten und appellieren entsprechend an die Landesregierung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch in den sog „weißen Flecken“ in NRW der Ausbau von Maßnahmen der Frühförderung vorangetrieben werden muss. Dies kann jedoch nicht zu Lasten derjenigen Kommunen und Kreise gehen, die eine sehr gute Infrastruktur für eine optimale Förderung der betroffenen Kinder aufgebaut haben

 

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