Haushaltsrede Dr. Uwe Rath

Veröffentlicht am 28.11.2016 in Ratsfraktion

Mit dem Entwurf des Haushalts- und Sanierungsplans 2017/2018 ff setzt die Stadt Witten ihren Konsolidierungskurs fort. Sie weist kontinuierlich positive und, in die Zukunft gerichtet, steigende Jahresergebnisse aus. Die Zusage, dass es keine weiteren Steuererhöhungen gibt, wird eingehalten. Auch hält die Stadt ihre Standards bei der Leistungserbringung aufrecht. Steuererträge und Zuwendungen aus Schlüsselzuweisungen gestalten sich in der Entwicklung positiv. 

Die Personalaufwendungen der Stadt bleiben unterhalb der im 2016er Haushalts- und Sanierungsplan genehmigten, dort für 2017 ausgewiesenen Werte. Vorgespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg zeigen, dass der Entwurf des Haushalts- und Sanierungsplans 2017/2018 ff vom Grundsatz her genehmigungsfähig ist.

 

Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren.

 

Lassen Sie mich im Folgenden einige Aspekte des vorliegenden Haushalts- und Sanierungsplans gesondert herausstellen.

 

Auch wenn es die Entwicklung der Personalaufwendungen erlaubt, sollte mit dem Stellenplan der Stadt eher zurückhaltend umgegangen werden. Personalsteuerung und -entwicklung erfordern ein besonderes Augenmaß. Zu schmerzhaft waren die Einschnitte durch Steuererhöhungen, die im Frühjahr dieses Jahres zum Leidwesen aller beschlossen wurden. Die Verwaltung sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und einzelne Positionen im Stellenplan gezielt überdenken. Dies betrifft sowohl die Notwendigkeit zur Einrichtung als auch den Zeitpunkt von Bewertung und Besetzung der hier angedachten Stellen.

 

Ein anderer Aspekt behandelt den Komplex der Integrierten Stadtentwicklung und Stadtteilerneuerung. Der Haushalts- und Sanierungsplan schafft die Voraussetzung für den Zufluss von Fördermitteln. Die Stadt Witten gewinnt Planungssicherheit und kann wichtige Projekte zum Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger weiter vorantreiben. So können bespielweise Ortsteile verschönert und belebt oder Flächen vorteilhaft umgestaltet werden. Besonders anzusprechen sind hier die Innenstadt und Heven-Ost, das Gebiet Drei Könige, die Universität und ihr Umfeld, das Thema Grüne Infrastruktur und das Projekt Soziale Stadt Annen.

 

In einem weiteren Punkt geht es um die Schulentwicklung, aber auch um die Gebäudeunterhaltung und Sanierung. Der Zug der Schulentwicklungsplanung nimmt aktuell enorm Fahrt auf. Es wird konkreter und intensiver beraten. Beleg hierfür sind neben den Vorlagen der Verwaltung insbesondere die Anträge der Fraktionen zum Bildungsquartier Annen, zum Bildungszentrum Vormholz und zur Konzeptentwicklung für eine Gesamtschule in der Innenstadt.  

 

Um Projekte und Maßnahmen diesbezüglich auf den Weg zu bringen, bedarf es einer Abbildung im Haushalts- und Sanierungsplan. Aufwendungen und Erträge werden hier unter Berücksichtigung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und des Förderprogramms Gute Schule eingeplant. Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stehen von 2016 bis 2018 jährlich 2 Mio. Euro, mit dem Förderprogramm Gute Schule von 2017 bis 2020 jährlich 2,25 Mio. Euro an Zuwendungen zur Verfügung.

 

Damit im Prozess der Schulentwicklung für alle Stadtteile nachhaltige und tragfähige Lösungen erzielt werden können, ist eine Betrachtung der o.g. Entwicklungsperspektiven im Verbund erforderlich. Schulentwicklungsplanung ist zwar primär durch den demographischen Wandel und den Elternwillen geprägt, aber auch von anderen Ansprüchen der Stadtentwicklung wie Wohnen, Sport und Freizeit beeinflusst. Im Idealfall sind die Entwicklungsperspektiven daher mit integrierten Handlungsansätzen zu hinterlegen. Dies schafft die Option, sich noch weitere, z.B. städtebauliche Fördermöglichkeiten zu erschließen.

 

Für die Entscheidungsfindung und die Akzeptanz politischer Entscheidungen zur Schulentwicklung sind darüber hinaus breite Mehrheiten und ein geschlossener Auftritt von zentraler Bedeutung. Selbstdarstellerische Alleingänge, wie jüngst bei einem anderen Thema zu beobachten, sind hier nicht Ziel führend. Sie belasten den politischen Diskurs und schaden letztlich der Sache. Sie vernichten Vertrauen, Glaubwürdigkeit geht verloren.

 

Mit Bezug auf die Gebäudeunterhaltung und Sanierung sei an dieser Stelle erneut auf das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und das Förderprogramm Gute Schule verwiesen. Die betreffenden Einzelmaßnahmen können sowohl dem Ergebnisplan als auch dem Investitionsplan entnommen werden. Angeregt wird, den Blick nicht nur auf die Modernisierung von Sanitärtrakten und die Schaffung zweiter Rettungswege zu richten, sondern auch die Sanierung von Fach- und Klassenräumen in Angriff zu nehmen. In der Haushaltsausführung sollten Mittel und Wege gefunden werden, diesem Anspruch gerecht zu werden. Umsetzungschancen bieten sich möglicherweise in einer flexiblen Steuerung der Prioritäten oder in der Nutzung anderweitig nicht mehr benötigter Finanzmittel. Es steht außer Frage, dass der Vermittlung prozessbezogener Kompetenzen in Schulen bei der Abwägung von Zeitplänen ein hoher Stellenwert einzuräumen ist.

 

Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren.

 

Neben den Chancen, die ein Haushalts- und Sanierungsplan bietet, gibt es natürlich auch Risiken. Es sollte nicht vergessen werden, dass die wesentlichen Ursachen für die aktuelle Haushaltssituation mit ihren kaum bis nicht steuerbaren Auswirkungen fortwirken. Trotz Erholung der Gewerbesteuer sind die Ausfälle aus der mehrjährigen Stagnationsphase nicht aufgeholt. Bei der Sozial- und Jugendhilfe sowie der Kreisumlage ist ein weiteres Wachstum zu verzeichnen. Deutliche Erhöhungen des Aufwandes verursachen auch die gesetzlich oder rechtlich vorgegebenen Personalaufstockungen im Bereich der Kitas, der Sozialarbeit, der Flüchtlingsbetreuung und der Feuerwehr. Nicht zuletzt existiert bis heute keine rechtlich gesicherte Konnexität bei der Ausweitung bestehender Aufgaben auf Bundes- oder Landesebene. Ein Beispiel hierfür ist die immer noch nicht Kosten deckende Erstattung des Aufwandes für Flüchtlinge und Asylbewerber.

 

Diese Liste der Ursachen ließe sich vermutlich mit den Gewinnausschüttungen Stadtwerke/ewmr und Sparkasse fortführen. Aktuell wird intensiv über die angedachte Sparkassenfusion gesprochen. Damit die Stadt zukünftig wieder mehr Geld für ihre Bürgerinnen und Bürger hat, soll geprüft werden, ob die Sparkasse als kommunales Unternehmen in einer neuen Struktur besser aufgestellt wäre. Der vorliegende Haushalts- und Sanierungsplan kommt ohne die Ausschüttungen der Stadttochter in die Stadtkasse aus. Vielleicht könnte es in Zukunft aber auch von dieser Stelle einen Geldzufluss in die Stadtkasse geben, und damit wieder mehr Spielraum, die Stadt zu gestalten. Ob sich für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine Fusion überhaupt Verbesserungen ergeben, wird für uns Sozialdemokraten das entscheidende Kriterium in dieser Frage sein.

 

Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich mich gerne noch dem Thema Doppelhaushalt widmen. Ein Doppelhaushalt bedeutet, dass es für zwei Jahre eine Genehmigung der übergeordneten Behörden mit den entsprechenden Finanzzusagen gibt. Ein Doppelhaushalt bedeutet auch, dass wir Ratsmitglieder uns in den nächsten beiden Jahren nicht mehr so viel mit zwar wichtigen, aber kleinteiligen Zahlenwerken beschäftigen müssen. Das gibt uns Luft dafür, die Demokratie und die Toleranz zu verteidigen, die in unserer Stadt wie überall im Land derzeit auf dem Spiel stehen. Wir können und wir müssen uns in 2017 auf den Kampf gegen den Rechtspopulismus konzentrieren, damit er nicht zerstört, was nach dem zweiten Weltkrieg hier aufgebaut worden ist.   

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren.

 

Die SPD-Fraktion wird dem Haushalts- und Sanierungsplan 2017/2018 ff zustimmen. Bedanken möchte ich mich in diesem Zusammenhang beim Verwaltungsvorstand, insbesondere Frau Leidemann und Herrn Kleinschmidt mit ihren Teams, für den hohen Arbeitseinsatz, der hier mit der Aufstellung des Planentwurfes geleistet worden ist. Mein Dank gilt aber auch Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen des Rates, für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit.

 

 

gez. Dr. Uwe Rath

 

 

Unsere Abgeordneten

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