Bundesteilhabegesetz

Veröffentlicht am 19.04.2017 in Kreistagsfraktion

Behinderte besorgt über Bundesteilhabegesetz

Höhere Kosten, Reduzierung von stationärem Wohnen befürchtet - Betroffene, Politiker und Fachleute diskutieren auf Einladung der SPD-Kreistagsfraktion neue Bestimmungen

Ist einem behinderten Menschen wirklich damit geholfen, wenn er in einer eigenen Wohnung statt in einer Wohngruppe lebt – und durch das Fehlen sozialer Kontakte in die Isolation abrutscht? Betroffene und Fachleute diskutierten am Donnerstagabend in Witten mögliche Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes. Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Fraktion vor Ort“ der SPD-Kreistagsfraktion, zu der der Fraktionsvorsitzende Daniel Pilz eingeladen hat. Am Donnerstagabend, 6. April 2017, trafen sich rund 50 Betroffene, Politiker und Fachleute auf Einladung der SPD-Kreistagsfraktion in den Räumen der SoVD Lebenshilfe in Witten, um mögliche Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes zu diskutieren.

  • Skepsis: Gesetz gut umgesetzt?

    Hohe Priorität hat die Kommunikation von LWL, Gesetzgeber, Leistungserbringer (Sozialverbände), Kommunen und kommunaler Politik. Nur daraus kann eine gute Zusammenarbeit entstehen, um das Wohl der Betroffenen zu gewährleisten. Mit dem Bundesteilhabegesetz reagiert die Bundesregierung auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN). Die UN hatten eine zeitgemäßere Gestaltung der Gesetze gefordert, mit dem Ziel, die gesamte Gesellschaft für Behinderte zugänglicher zu machen („barrierefrei“). Die erste Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes trat Ende 2016 in Kraft, weitere drei Stufen sollen folgen, in den Jahren 2018, 2020 und 2023. Kritiker bemängeln, dass der Kreis der leistungsberechtigten Personen eingeschränkt werden könnte, dass die Bevormundung durch Behörden steige und dass ein Sparzwang entstehe.

  • SPD befürchtet Abrutschen in die soziale Isolation

    „Ich sehe zum Beispiel“, sagte Barbara Lützenbürger, Kreistagsabgeordnete der SPD, „bei Menschen mit psychischen Behinderungen, die in einer eigenen Wohnung ambulant betreut werden, dass diese in der Regel nicht in der Lage sind, alleine aus der sozialen Isolation herauszukommen.“ Mehr Betroffene in einer eigenen Wohnung statt in einer Wohngruppe – viele Besucher der Diskussionsrunde befürchten, dass das ein Ergebnis des neuen Gesetzes sein könne, um Kosten zu senken. Die Betreuung durch einen Sozialarbeiter zwei Stunden pro Woche richte da auch wenig aus, so Lützenbürger weiter. „Das Bundesteilhabegesetz ist der Spagat der Bundesregierung, es allen recht zu machen“, sagt Astrid Hinterthür, Fachbereichsleiterin für Soziales und Gesundheit des EN-Kreises. „Einigen Behinderten geht es nicht weit genug. Die Städte und Kreise sind die Kostenträger, sie befürchten, dass da ganz erhebliche Kosten auf sie zukommen; und einige Leistungserbringer, also Sozialverbände, fühlen sich gegängelt durch das neue Gesetz.“ Viele Betroffene fühlten sich in einer stationären Einrichtung wohl, unter anderem, weil dort Betreuung und soziale Kontaktmöglichkeiten besser seien. Hinterthür: „Ob die sich in einer eigenen Wohnung besser fühlen, weiß ich nicht.“

  • Kritik an Abschaffung von Förderschulen

    Auch Jochen Winter, Geschäftsführer der AWO EN, übte Kritik: „Ich mache ein Fragezeichen an den Generalismus, der hinter dem Gesetz steht. Es gibt Menschen, die stationäres Wohnen brauchen. Es sollten besser alle Formen des Wohnens abgebildet werden.“ Winter wies zudem darauf hin, dass nicht für jeden schulpflichtigen Betroffenen der Besuch einer Regelschule die richtige Lösung sei. „Die Schulbegleiter würde ich gerne abbauen und Förderschulen erhalten“, so Winter, „es sollte keinen Zwang geben, eine Regelschule besuchen zu müssen.“ Matthias Münning vom LWL warb für die Selbstbestimmung: „Es wäre auch schlecht, wenn jemand, der alleine leben kann, stationär leben muss.“

  • Bald weniger Anspruchsberechtigte?

    Zusätzlich bot das Thema Finanzen Anlass zu Kritik. Die letzte Ausbaustufe des Bundesteilhabegesetzes soll 2023 in Kraft treten. „Dann steht eine ganz klare Entscheidung über den Kreis der Anspruchsberechtigten an“, so die Moderatorin der Podiumsdiskussion, Nadja Büteführ, „es gibt Befürchtungen unter Behinderten, der Kreis werde kleiner gemacht, um alles finanzieren zu können.“ „Für uns als SPD war es wichtig, das Thema transparent zu machen“, sagte Barbara Lützenbürger, „wir wollten aufklären, was möglicherweise auf die Beteiligten zukommt.“ Hintergrund: Im Dezember 2016 stieg der Hebesatz des Betrages, den die Kreise und Kommunen an den LWL zahlen. Lützenbürger: „Da wollten wir wissen, was mit dem Geld passiert. Die Menschen mit Behinderungen sollen davon profitieren.“

     

     

    Auf dem Podium:  

  • Dr. Nadja Büteführ (Moderatorin)
  • Astrid Hinterthür, Fachbereichsleiterin für Soziales und Gesundheit des EN-Kreises
  • Brigitte Kaun, Vorsitzende des Kreissozialausschusses
  • Matthias Münning, Sozialdezernent beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
  • Jochen Winter, Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO) EN. 

Fakten:

  • Rund 1,5 Prozent aller Bewohner des Ennepe-Ruhr-Kreises (also 4836 Menschen) bekommen Leistungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), etwa für stationäres Wohnen, ambulant betreutes Wohnen, für die Arbeit in Behinderten-Werkstätten oder für Unterstützung, etwa für Blinde oder Gehörlose
  • Der LWL gebe jährlich rund 20.000 Euro pro Betroffenen im Kreis aus, referierte Matthias Münning vom LWL, das mache 286 Euro pro Einwohner im EN-Kreis
  • Das Geld gehe im Wesentlichen in die Betreuung der Betroffenen, damit würden rund 1500 Arbeitsplätze im EN-Kreis finanziert

 

 

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